Was sind steuerfreie Arbeitgeberleistungen?

Zusammenfassung

Einleitung

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind ein zentrales Instrument der modernen Vergütungspolitik. Sie ermöglichen es Unternehmen, Mitarbeitende steuerfrei zu unterstützen und dabei die Lohnnebenkosten zu senken. Richtig eingesetzt erhöhen Zuschüsse, Sachleistungen oder Gesundheitsangebote das Netto der Mitarbeitenden spürbar.

Definition und Bedeutung

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen umfassen alle zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers an Mitarbeitende, die unter bestimmte gesetzliche Steuerbefreiungen fallen. Da diese Leistungen nicht als klassischer Geldlohn gelten, bleiben sie, bei Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. Damit entstehen für Mitarbeitende echte Netto-Vorteile und die Arbeitgeber reduzieren Lohnnebenkosten.

Rechtlicher Rahmen

Die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen richtet sich in Deutschland vor allem nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) und den dazugehörigen Lohnsteuerrichtlinien. In diesen Vorschriften sind diverse Befreiungstatbestände und Freigrenzen definiert, die festlegen, welche Leistungen steuerfrei bleiben und unter welchen Bedingungen.

Zu den zentralen Vorschriften zählen unter anderem Steuerbefreiungen, wie z. B. für Kinderbetreuung, Gesundheitsförderung und betriebliche Altersvorsorge nach § 3 EStG, Regelungen zu Sachbezügen sowie zu Frei- und Höchstbeträgen nach § 8 EStG und die Abgrenzung zwischen steuerpflichtigem und steuerfreiem Arbeitslohn nach § 19 EStG.

Die steuerfreie Gewährung setzt in der Regel voraus, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen und ordnungsgemäß dokumentiert werden.¹

Weitere Informationen zur rechtlichen Einordnung von steuerfreien Sachbezügen finden Sie hier.

Damit Arbeitgeberleistungen steuerfrei bleiben, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zusätzlichkeit: Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden und darf nicht durch Gehaltsumwandlung ersetzt werden.
  • Freibetrag vs. Freigrenze: Bei Freibeträgen (z. B. 600 Euro jährlich für Gesundheitsförderung) ist nur der übersteigende Betrag steuerpflichtig.
    Bei Freigrenzen (z. B. 50 Euro monatlich für Sachbezüge) führt bereits eine geringfügige Überschreitung zur vollständigen Steuerpflicht.²
  • Zweckbindung: Die Leistung muss tatsächlich dem gesetzlich begünstigten Zweck dienen.
  • Dokumentationspflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, die steuerfreie Verwendung der Leistungen angemessen und prüfungssicher zu dokumentieren.

Anwendung in der Praxis

In der Praxis setzen Unternehmen steuerfreie Arbeitgeberleistungen auf verschiedene Weise ein:

  • Als Teil eines ganzheitlichen Vergütungskonzepts neben Bruttogehalt und Bonuszahlungen.
  • Als Baustein zur Stärkung der Arbeitgeberattraktivität – etwa Gesundheits- oder Mobilitätsbudget.
  • Zur Zufriedenheitserhöhung der Mitarbeitenden durch steuerfreie geldwerte Vorteile.


Die Wahl der richtigen Maßnahmen hängt vom individuellen Unternehmenskonzept, der Mitarbeiterstruktur sowie von rechtlichen und administrativen Möglichkeiten ab.

Weitere Informationen zu möglichen steuerfreien Sachbezügen finden Sie hier.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen werden häufig mit anderen Vergütungsbestandteilen verwechselt. Eine klare Abgrenzung ist daher wichtig:

  • Gehaltserhöhung: Eine klassische Gehaltserhöhung ist immer steuer- und sozialversicherungspflichtig und unterscheidet sich deutlich von steuerfreien Zusatzleistungen.
  • Einmalzahlungen oder Boni: Auch Sonderzahlungen gelten in der Regel als Arbeitslohn und sind steuerpflichtig.
  • Pauschal besteuerte Leistungen: Diese sind nicht steuerfrei, sondern werden vom Arbeitgeber pauschal versteuert. Für Mitarbeitende wirken sie zwar nettofreundlich, rechtlich zählen sie jedoch nicht zu den steuerfreien Leistungen.³

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen zeichnen sich somit dadurch aus, dass sie gesetzlich begünstigt, zweckgebunden und zusätzlich zum Gehalt gewährt werden.

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Häufig gestellte Fragen

Eine Übersicht unserer FAQs mit den Antworten auf die meist gestellten Fragen finden Sie unter support.sachbezugskarte.de.

Sind steuerfreie Leistungen auch sozialversicherungsfrei?

Ja, steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind in der Regel auch sozialversicherungsfrei, sofern keine Sonderregelung greift. Wird eine Leistung jedoch steuerpflichtig, fallen in der Regel auch Sozialversicherungsbeiträge an.

Können mehrere steuerfreie Leistungen kombiniert werden?

Mehrere steuerfreie Arbeitgeberleistungen können grundsätzlich miteinander kombiniert werden, sofern jede einzelne Leistung die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Steuerfreiheit wird für jede Leistung separat geprüft.

Was passiert bei Überschreitung einer steuerlichen Freigrenze?

Wird eine steuerliche Freigrenze überschritten, hat dies zur Folge, dass der gesamte Wert der betreffenden Arbeitgeberleistung steuer- und sozialversicherungspflichtig wird. Die Steuerfreiheit entfällt also vollständig – nicht nur für den übersteigenden Betrag.

Wie müssen steuerfreie Arbeitgeberleistungen dokumentiert werden?

Arbeitgeber sind verpflichtet, steuerfreie Leistungen ordnungsgemäß zu dokumentieren, etwa in der Lohnabrechnung oder durch Nachweise wie Rechnungen, Verträge oder Gutscheindokumentationen. Eine fehlende Dokumentation kann zur Nachversteuerung führen.

Quellenangaben

Disclaimer:  Wir leisten keine Steuerberatung. Für Fragen und Details zu den verschiedenen Nutzungsarten der Sachbezugskarte kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
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