Zusammenfassung
- Steuerfreie Sachbezüge entlasten Mitarbeitende finanziell und senken Lohnnebenkosten. Arbeitgeber können monatlich bis zu 50 Euro steuerfrei gewähren und so mehr Netto ohne Gehaltserhöhung ermöglichen.
- Im Vergleich zu anderen steuerfreien Leistungen überzeugt der Sachbezug durch seine dauerhafte Einsetzbarkeit und hohe Flexibilität. Er bietet den größten Gestaltungsspielraum bei maximalem Nettoeffekt.
- 50 Euro Sachbezug kommen vollständig netto bei Mitarbeitenden an. Eine gleich hohe Gehaltserhöhung verursacht höhere Arbeitgeberkosten und führt zu deutlich weniger Netto.
- Der Sachbezug kann über Sachbezugskarten sowie über zweckgebundene Gutscheine umgesetzt werden. Die passende Lösung richtet sich nach den internen Prozessen und den Bedürfnissen der Mitarbeitenden.
Einleitung
Steuerfreie Sachbezüge sind eines der effektivsten Mittel, um Mitarbeitende finanziell zu entlasten und gleichzeitig Lohnnebenkosten zu senken. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten monatlich steuerfreie Zusatzleistungen gewähren, die nicht als Barlohn gelten. So profitieren beide Seiten: Mitarbeitende erhalten mehr Netto vom Brutto, Unternehmen stärken Motivation und Mitarbeiterbindung ganz ohne Gehaltserhöhung.
Definition
Ein Sachbezug ist eine nicht in Geld bestehende Einnahme, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt gewährt.
Weitere Informationen zum Thema Sachbezug finden Sie hier.
Vergleich steuerfreier Lösungen
Viele Unternehmen stehen vor der Frage, welche steuerfreie Lösung den größten Mehrwert bietet. Der steuerfreie Sachbezug zeichnet sich dabei besonders durch seine dauerhafte Einsetzbarkeit und hohe Flexibilität aus.
Steuerfreie Benefits | Steuerliche Regelung | Laufzeit | Flexibilität |
|---|---|---|---|
Sachbezug | steuerfrei ¹ | langfristig | sehr hoch |
Internetpauschale | pauschalversteuert ² | langfristig | hoch |
Fahrtkostenzuschuss | pauschalversteuert ² | langfristig | niedrig |
Erholungsbeihilfe | pauschalversteuert ² | kurzfristig | niedrig |
Nettoeffekt des Sachbezugs
Ob sich ein steuerfreier Sachbezug gegenüber einer klassischen Gehaltserhöhung tatsächlich lohnt, zeigt sich erst im direkten Zahlenvergleich. Die folgenden Rechenbeispiele verdeutlichen, wie stark sich Steuern und Sozialabgaben auf den Nettoeffekt auswirken – sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeitende.
Kennzahl | 50 € Sachbezug | 50 € Gehaltserhöhung |
|---|---|---|
Arbeitgeberkosten | 50 € | ca. 65 € |
Netto Mitarbeitende | 50 € | ca. 25-30 € |
Steuer & Abgaben | – | nach Steuersatz |
Jahresübersicht | 600 € netto | 300-360 € netto |
Der steuerfreie Sachbezug verdoppelt nahezu den Nettoeffekt im Vergleich zur Gehaltserhöhung.
Anwendung in der Praxis
Der steuerfreie Sachbezug lässt sich in der Praxis auf verschiedene Arten umsetzen. Bewährt haben sich vor allem drei Varianten: Sachbezugskarten, Essenszuschüsse und Gutscheine. Alle ermöglichen eine monatliche Zusatzleistung bis zur 50-Euro-Grenze, unterscheiden sich jedoch im Handling und im Verwaltungsaufwand.³
- Sachbezugskarten werden den Mitarbeitenden als Karte ausgegeben und monatlich aufgeladen. Die Nutzung ist auf bestimmte Händler oder Regionen begrenzt, wodurch die Steuerfreiheit gewährleistet bleibt. Sie sind eine bewährte Lösung für Unternehmen, die eine einfache und greifbare Umsetzung bevorzugen.
- Essenszuschüsse sind eine steuerbegünstigte Form des Sachbezugs, mit der Unternehmen die Verpflegung ihrer Mitarbeitenden unterstützen. Sie werden meist über digitale Essensmarken oder spezielle Zuschusskarten gewährt und können bei teilnehmenden Restaurants, Kantinen oder Lieferdiensten eingelöst werden.
- Gutscheine sind eine klassische Form des Sachbezugs, etwa als Tank- oder Einkaufsgutschein. Wichtig ist, dass sie zweckgebunden sind und ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Bei Gutscheinen ist besonders auf die korrekte Ausgestaltung zu achten.⁴
Welche Variante am besten passt, hängt von den betrieblichen Abläufen und den Bedürfnissen der Mitarbeitenden ab.
Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen
Nicht jede Zuwendung des Arbeitgebers ist automatisch steuerfrei – maßgeblich sind die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und Freigrenzen.
- Geschenke bis 60 Euro: Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass (z. B. Geburtstag oder Jubiläum) bleiben bis zu 60 Euro brutto je Ereignis steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
- Fahrzeugwerbung: Vergütungen für das Anbringen von Werbung am privaten Fahrzeug der Mitarbeitenden können steuerfrei sein, wenn ein wirksamer Werbemietvertrag vorliegt und die Zahlung fremdüblich ausgestaltet ist.
- Internetpauschale: Zuschüsse zu privaten Internetkosten können pauschal mit 25 % versteuert werden (§ 40 Abs. 2 EStG), sofern sie zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden. Für Mitarbeitende bleibt der Betrag dadurch sozialversicherungsfrei.
- Sachzuwendungen bis 10.000 Euro: Sachzuwendungen an Mitarbeitende oder Geschäftspartner können unter bestimmten Voraussetzungen pauschal mit 30 % versteuert werden (§ 37b EStG). Die Pauschalierung ist pro Empfänger bis zu einer Bemessungsgrundlage von 10.000 Euro jährlich möglich.
Weitere Informationen welche Sachbezüge es gibt finden Sie hier.
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Häufig gestellte Fragen
Eine Übersicht unserer FAQs mit den Antworten auf die meist gestellten Fragen finden Sie unter support.sachbezugskarte.de.
Können Arbeitgeber den Sachbezug monatlich flexibel anpassen?
Ja, der steuerfreie Sachbezug kann monatlich angepasst oder auch zeitweise ausgesetzt werden, solange die Freigrenze von 50 Euro pro Monat eingehalten wird. Eine rückwirkende Anrechnung oder Bündelung mehrerer Monate ist jedoch nicht zulässig. Die Flexibilität macht den Sachbezug besonders attraktiv für Unternehmen mit variablen Vergütungsmodellen.
Was versteht man unter einem steuerfreien Sachbezug?
Ein steuerfreier Sachbezug ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, die Mitarbeitende nicht in Geld, sondern in Form von Waren oder Dienstleistungen erhalten. Bis zu einer monatlichen Freigrenze von 50 Euro bleibt dieser Vorteil steuer- und sozialabgabenfrei, sofern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Welche Voraussetzungen müssen für die Steuerfreiheit erfüllt sein?
Damit ein Sachbezug steuerfrei bleibt, darf er nicht als Barlohn ausgezahlt werden und muss eindeutig für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen bestimmt sein. Zudem darf die monatliche Freigrenze von 50 Euro nicht überschritten werden. Wichtig ist außerdem, dass Karten oder Gutscheine bestimmte Akzeptanzstellen haben und keine Barauszahlungsfunktion bieten.
Für welche Unternehmen eignet sich der steuerfreie Sachbezug?
Grundsätzlich eignet sich der steuerfreie Sachbezug für Unternehmen jeder Größe und Branche. Besonders attraktiv ist er für Arbeitgeber, die Mitarbeitende nachhaltig binden, Motivation steigern und gleichzeitig ihre Personalkosten effizient steuern möchten. Durch die flexible Gestaltung lässt sich der Sachbezug problemlos an unterschiedliche Bedürfnisse und Unternehmensstrukturen anpassen.
Wie hoch ist der administrative Aufwand für Unternehmen?
Der Verwaltungsaufwand hängt von der gewählten Umsetzungsform ab. Während klassische Gutscheine oft manuell verwaltet werden müssen, ermöglichen Sachbezugskarten eine automatisierte und zentrale Steuerung. Dadurch lassen sich Aufwand, Fehlerquellen und Abstimmungsbedarf deutlich reduzieren.
Quellenangaben
- ¹ Bundesamt für Justiz, 2025 "Einkommensteuergesetz (EStG) § 8 Einnahmen", abgerufen am 06.02.2026
- ² Bundesamt für Justiz, 2025 "Einkommensteuergesetz (EStG) § 40", abgerufen am 06.02.2026
- ³ Deubner Steuern & Praxis, 2022 "Sachbezüge: Wichtige Vorschriften rund um die 50-Euro-Freigrenze", abgerufen am 06.02.2026
- ⁴ IHK Rhein-Neckar, 2022 "Gutscheine: Geldleistungen oder Sachbezug?", abgerufen am 06.02.2026