Empfehlen Sie die Sachbezugskarte!
Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, unsere Sachbezugskarte weiterzuempfehlen!
Als Dankeschön erhalten Sie von uns eine Provision. Unten finden Sie alle nötigen Informationen.
Unser Provisionsmodell
Ab 10 Mitarbeiter 50,00 €
Bei Empfehlung ab 10 Mitarbeitern erhalten Sie eine Provision von 50,00€.
Ab 50 Mitarbeiter 100,00 €
Bei Empfehlung ab 50 Mitarbeitern erhalten Sie eine Provision von 100,00€.
Ab 100 Mitarbeiter 150,00 €
Bei Empfehlung ab 100 Mitarbeitern erhalten Sie eine Provision von 150,00€.
Firma eintragen und profitieren!
In unseren Programmbedingungen erklären wir Ihnen alle wichtigen Informationen.
1. Veranstalter und verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Veranstalter des Empfehlungsprogramms ist die PayCenter GmbH, Clemensänger-Ring 24, 85356 Freising (im Folgenden „PayCenter“ genannt).
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich als Privatperson, nicht im Namen oder Auftrag eines Unternehmens.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PayCenter GmbH sowie deren Angehörige (familieninterne Empfehlungen sind ausgeschlossen),
Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis oder wirtschaftlich verbunden mit der empfohlenen Firma stehen (z. B. Gesellschafter, Geschäftsführer, Familienangehörige),
Empfehlungen innerhalb von verbundenen oder konzernzugehörigen Unternehmen (Unternehmensgruppen).
PayCenter behält sich vor, Teilnehmer bei Verdacht auf Manipulation oder Missbrauch vom Programm auszuschließen.
3. Empfehlungsvorgang
Die Empfehlung findet statt, indem die Person die gewünschte Firma in das Kontaktformular unter https://sachbezugskarte.de/firma-empfehlen/ einträgt. Anschließend erhält die Person eine automatisierte Mail, die eine Firmenvereinbarung und ein Lastschriftmandat enthält. Diese beiden Dokumente sind für den Onboarding Prozess der empfohlenen Firma nötig. Sobald die beiden Dokumente ausgefüllt und unterschrieben zu PayCenter zurückgekommen sind, starten wir den Onboarding Prozess und vervollständigen die Registrierung. Die Dauer der Registrierung hängt dabei von der Firma ab.
Mehrfach-Empfehlungen derselben Firma werden nicht mehrfach vergütet. Sollte eine Firma von mehreren Personen empfohlen werden, gilt die Empfehlung, die zuerst bei PayCenter eingegangen ist.
4. Provisionsauszahlung
Sobald die empfohlene Firma den Onboarding Prozess beendet hat, wird die Person von uns kontaktiert, um ihre Provision erhalten zu können.
Gestaffelt nach Mitarbeiteranzahl wird folgende Provision ausgezahlt:
- 50€ bei einer Firma ab 10 Mitarbeitern
- 100 € bei einer Firma ab 50 Mitarbeitern
- 150€ bei einer Firma ab 150 Mitarbeitern
Die Provision wird ausgezahlt, sobald die Firma vollständig bei uns registriert ist, also nachdem die Karten bestellt und die Zugangsdaten von uns vergeben wurden.
Die Auszahlung findet an den VIMpay Account der Person statt.
5. Datenschutz
Die Daten der Teilnehmer (angegebene Daten im Kontaktformular) verwenden wir, um das Empfehlungsprogramm durchführen zu können. Eingetragene Firmen dürfen laut Datenschutz-Grundverordnung nicht von uns kontaktiert werden. Der Erstkontakt muss seitens der empfohlenen Firma ausgehen. Die Daten der Person, die empfohlen hat, werden bis zur Provisionsausschüttung bei uns hinterlegt.
6. Haftungsausschuss / Änderung der Programmbedingungen
PayCenter haftet nicht für die Verfügbarkeit der PayCenter Internetseite sachbezugskarte.de. PayCenter haftet auch nicht für etwaige Übertragungsfehler. PayCenter kann das Programm ferner modifizieren, aussetzen oder beenden, soweit dies aufgrund höherer Gewalt oder äußerer, nicht von PayCenter zu beeinflussenden Umständen erforderlich sein sollte oder, wenn nur so eine ordnungsgemäße Durchführung des Empfehlungsprogramms gewährleistet werden kann. Die Teilnehmer müssen sich rechtskonform verhalten und dürfen insbesondere keine Schutzrechte verletzen. PayCenter ist für derartige Verstöße nicht verantwortlich.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.