Zusammenfassung
- Die Sachbezugsfreigrenze erlaubt es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zu gewähren. Sie senkt Lohnnebenkosten und bietet Beschäftigten einen echten finanziellen Mehrwert ohne Gehaltserhöhung.
- Die Regelung gilt seit 2022 und basiert auf § 8 Abs. 2 EStG. Entscheidend ist, dass es sich um eine Freigrenze handelt – wird sie auch nur um wenige Cent überschritten, wird der gesamte Betrag lohnsteuerpflichtig.
- Zulässige Sachbezüge sind ausschließlich zweckgebundene Leistungen wie Sachbezugskarten, Tankkarten oder Einkaufsgutscheine. Eine Barauszahlung sowie eine Gehaltsumwandlung sind nicht erlaubt und führen zum Verlust der Steuerfreiheit.
- Arbeitgeber müssen jeden Monat prüfen, dass die 50-Euro-Grenze eingehalten wird, und die Gewährung ordnungsgemäß in der Lohnbuchhaltung dokumentieren. Digitale Lösungen wie die Sachbezugskarte erleichtern Verwaltung und Kontrolle erheblich.
Einleitung
Wichtig ist jedoch: Die 50-Euro-Grenze darf nicht überschritten werden. Da es sich um eine sogenannte Freigrenze handelt, wird bei einer Überschreitung der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig – bereits bei einer Überschreitung um wenige Cent.
Definition und Bedeutung
Die Sachbezugsfreigrenze ist eine steuerliche Regelung nach § 8 Abs. 2 EStG. Sie erlaubt es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden monatlich Sachleistungen bis zu 50 Euro lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei zu gewähren. Bis Ende 2021 lag die Grenze noch bei 44 Euro, seit dem 1. Januar 2022 gilt der erhöhte Betrag von 50 Euro. Dabei lässt sich ein nicht ausgeschöpfter Monatsbetrag nicht auf den Folgemonat übertragen, weshalb Arbeitgeber die Freigrenze monatlich neu prüfen und die Gewährung ordnungsgemäß dokumentieren müssen.
Damit die Sachbezugsfreigrenze in der Lohnabrechnung steuer- und sozialversicherungsfrei genutzt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Zusätzlich zum Gehalt: Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Gehaltsumwandlung ist grundsätzlich nicht zulässig, der Sachbezug muss eine echte Zusatzleistung sein.
- Einhaltung der 50-Euro-Freigrenze: Die monatliche Freigrenze von 50 Euro darf nicht überschritten werden. Bereits bei einer Überschreitung um wenige Cent wird der komplette Betrag lohnsteuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig.
- Keine Barauszahlung: Die Leistung darf nicht in bar ausgezahlt werden. Zulässig sind ausschließlich Sachleistungen oder zweckgebundene Gutscheine und Karten.
- Ordnungsgemäße Dokumentation: Arbeitgeber müssen die Gewährung der Sachbezüge korrekt in der Lohnbuchhaltung dokumentieren, inklusive Datum, Höhe und Art der Leistung. Fehlende Nachweise können bei einer Lohnsteuerprüfung zur Nachversteuerung führen.
Rechtlicher Rahmen
Die Sachbezugsfreigrenze ist in § 8 Abs. 2 EStG geregelt und erlaubt es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden monatlich Sachleistungen bis zu 50 Euro lohnsteuerfrei zu gewähren. Lohnsteuerlich entscheidend ist die Abgrenzung zwischen Sachbezug und Geldleistung: Nur zweckgebundene Leistungen, also Gutscheine, Tankkarten oder Sachbezugskarten mit eingeschränktem Verwendungsbereich, gelten als Sachbezug. Eine freie Geldleistung ist stets lohnsteuerpflichtig. Diese Unterscheidung ist für die korrekte Entgeltabrechnung von zentraler Bedeutung. Die Regelung gilt monatlich und ist nicht übertragbar. Arbeitgeber, die die Freigrenze konsequent nutzen, können die Lohnnebenkosten dauerhaft reduzieren und ihren Mitarbeitenden gleichzeitig einen echten steuerfreien Mehrwert bieten.
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Zu den typischen Sachbezügen zählen verschiedene steuerfreie Zusatzleistungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden in der Entgeltabrechnung gewähren können. Besonders beliebt sind zweckgebundene Karten und Gutscheine. Dazu gehören:
- Sachbezugskarten (digitale Prepaid-Benefitkarten)
- Tankkarten und Tankgutscheine
- Einkaufsgutscheine (z. B. für Supermärkte oder Onlineshops)
- Gutscheine für Freizeitangebote oder Kulturveranstaltungen
Nicht zulässig sind dagegen: Geldkarten ohne Verwendungsbeschränkung, Bargeldauszahlungen sowie Leistungen, die als Gehaltsumwandlung deklariert werden.
Anwendung in der Praxis
Die Sachbezugsfreigrenze ist eine sogenannte Freigrenze, keine Freibetragsregelung. Das bedeutet: Sobald der monatliche Gesamtwert aller Sachbezüge die Grenze von 50 Euro überschreitet, wird der gesamte Betrag lohnsteuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig, nicht nur der übersteigende Anteil. Rechenbeispiel:
- Tankgutschein: 30 Euro + Einkaufsgutschein: 20 Euro = 50 Euro → steuerfrei ✓
- Tankgutschein: 30 Euro + Einkaufsgutschein: 25 Euro = 55 Euro → gesamter Betrag steuerpflichtig ✗
Unternehmen sollten in der Lohnabrechnung daher jeden Monat genau prüfen, ob die Freigrenze eingehalten wird. Digitale Lösungen wie die Sachbezugskarte ermöglichen eine automatische Kontrolle und reduzieren das Risiko einer unbeabsichtigten Überschreitung. Die Sachbezugsfreigrenze 2026 bietet sowohl Arbeitgebern als auch Mitarbeitenden zahlreiche Vorteile und zählt zu den beliebtesten steuerfreien Zusatzleistungen in der deutschen Entgeltabrechnung.
Vorteile für Arbeitgeber | Vorteile für Arbeitnehmer |
|---|---|
geringere Lohnnebenkosten | mehr Netto ohne höhere Steuerlast |
steuerfreie Zusatzleistungen | monatlicher finanzieller Vorteil |
höhere Mitarbeiterzufriedenheit | flexible Nutzungsmöglichkeiten |
stärkere Mitarbeiterbindung | zusätzliche Wertschätzung durch den Arbeitgeber |
Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen
- Geldleistung: Direkte Auszahlung von Geld, die grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.
- Gehaltsumwandlung: Umwandlung von regulärem Arbeitslohn in Zusatzleistungen. Diese ist bei der Sachbezugsfreigrenze grundsätzlich nicht zulässig.
- Aufmerksamkeiten: Kleine Geschenke zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Hochzeit. Für sie gelten eigene steuerliche Regelungen.
- Mitarbeiterbenefits: Sammelbegriff für freiwillige Zusatzleistungen eines Arbeitgebers, beispielsweise Fitnessangebote, Essenszuschüsse oder Sachbezüge.
- Freibetrag: Im Gegensatz zur Freigrenze bleibt bei einem Freibetrag ein Teil steuerfrei, selbst wenn der Betrag überschritten wird.
- Bonuszahlungen: Zusätzliche Geldzahlungen wie Prämien oder Boni, die in der Regel steuerpflichtig sind.
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Häufig gestellte Fragen
Eine Übersicht unserer FAQs mit den Antworten auf die meist gestellten Fragen finden Sie unter support.sachbezugskarte.de.
Kann die Sachbezugsfreigrenze jeden Monat neu in Anspruch genommen werden?
Ja, die Sachbezugsfreigrenze kann jeden Monat erneut in Anspruch genommen werden. Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitenden monatlich Sachbezüge bis zu 50 Euro steuerfrei gewähren. Nicht genutzte Beträge können allerdings nicht auf den nächsten Monat übertragen werden.
Warum nutzen Unternehmen die Sachbezugsfreigrenze?
Unternehmen können ihren Beschäftigten steuerfreie Zusatzleistungen anbieten und gleichzeitig Lohnnebenkosten reduzieren. Zusätzlich stärken Sachbezüge die Mitarbeiterbindung und erhöhen die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber.
Was passiert, wenn die Sachbezugsfreigrenze überschritten wird?
Wird die Freigrenze von 50 Euro auch nur um wenige Cent überschritten, wird der gesamte Sachbezugsbetrag lohnsteuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig – nicht nur der übersteigende Anteil. Der Arbeitgeber muss den Betrag dann über die Lohnabrechnung versteuern. Deshalb empfiehlt sich der Einsatz einer Sachbezugskarte mit automatisierter Aufladung durch z. B. einen Dauerauftrag, die das Aufladen über die Freigrenze verhindert.
Ist ein Sachbezug besser als eine Netto-Gehaltserhöhung?
In den meisten Fällen ja: Bei einer Netto-Gehaltserhöhung fallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an – sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Ein Sachbezug bis 50 Euro hingegen ist vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitnehmer erhält denselben Gegenwert, ohne Abzüge. Gleichzeitig spart der Arbeitgeber Lohnnebenkosten von typischerweise
20–25 %. Die Sachbezugsfreigrenze ist damit eines der effizientesten Instrumente in der Entgeltabrechnung, um Mitarbeitende finanziell zu stärken.
Welche Vorteile bieten Sachbezugskarten für Unternehmen?
Sachbezugskarten ermöglichen eine einfache und digitale Verwaltung steuerfreier Mitarbeiterbenefits. Unternehmen können monatliche Guthaben flexibel aufladen und Mitarbeitenden moderne Zusatzleistungen anbieten. Darüber hinaus reduzieren Sachbezugskarten häufig den administrativen Aufwand und bieten eine transparente Dokumentation der gewährten Sachbezüge. Gleichzeitig profitieren Mitarbeitende von einer flexiblen Nutzung bei zahlreichen Akzeptanzstellen.
Quellenangaben
- ¹ Bundesamt für Justiz, 2025 "Einkommensteuergesetz (EStG) § 8 Einnahmen", abgerufen am 27.05.2026
- ² Haufe Redaktion, 2022 "Sachbezüge: Freigrenze von 50 EUR", abgerufen am 27.05.2026
- ³ lohn-info.de, 2024 "Sachbezüge – Bagatellgrenze", abgerufen am 27.05.2026
- ⁴ Hamburger Software, 2024 "Sachbezüge richtig abrechnen – Freigrenzen bei Sachzuwendungen", abgerufen am 27.05.2026
- ⁵ Haufe Redaktion, 2024 "Sachbezüge: Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten", abgerufen am 27.05.2026
- ⁶ Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern, 2025 "Steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers", abgerufen am 27.05.2026
- ⁷ IHK Rhein-Neckar, 2024 "Sachzuwendungen – Lohnsteuer", abgerufen am 27.05.2026
- ⁸ Haufe Akademie, 2024 "Geldwerter Vorteil – gut für Arbeitgeber und Arbeitnehmer", abgerufen am 27.05.2026
- ⁹ Deubner Steuern, 2021 "Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug", abgerufen am 27.05.2026