Sachbezug für Essenszu­schüsse

Nutzen Sie Essenszuschüsse als attraktive Mitarbeiterbenefits.

Ob mit oder ohne Belegprüfung – profitieren Sie von einfachen, steuerfreien Lösungen und stärken Sie die Bindung Ihrer Mitarbeiter an Ihr Unternehmen.

Was ist ein Essenszuschuss?

Es handelt sich um einen freiwilligen finanziellen Beitrag des Arbeitgebers für die Mahlzeiten der Mitarbeiter.

Damit unterstützt das Unternehmen die Verpflegung der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit monetär – beispielsweise für Besuche in der Kantine, im Restaurant oder bei Lieferdiensten. Der Essenszuschuss gilt als Sachbezug und ist steuerlich begünstigt bzw. bis zu einer gewissen Höhe sogar steuerfrei und stellt eine beliebte Zusatzleistung im Rahmen der betrieblichen Mitarbeitermotivation dar.

Essenszuschüsse leicht gemacht

Wir bieten Ihnen steueroptimierte und effiziente Lösungen zur digitalen Ausgabe von Essenszuschüssen.

Essensgeldkarte

YummyCash

Die Essensgeld­karte ohne Beleg­prüfung

Nutzen Sie die 15-er Regel und zahlen Sie Ihren Mitarbeitern bis zu 112,50 € Essenszuschuss pro Monat ganz ohne Belege.

Essenszuschuss ohne Limit – auto­matisch geprüft

Zahlen Sie Essenszuschüsse in unbegrenzter Höhe ohne aufwendige Belegprüfung, dank KI-gestützter Validierung mit YummyCash.

Die Vorteile von Essenszuschüssen als Mitarbeiter­benefit

Einfacher Kantinenersatz

Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter mit bis zu 7,50 € pro Arbeitstag beim Mittagessen.

Steuerfreies Gehaltsextra

Ein spürbarer Mehrwert für Mitarbeiter als Alternative zu einer Gehaltserhöhung.

Flexible Homeoffice Nutzung

Nutzen Sie Essenszuschüsse auch im Homeoffice – ohne Zusatzregelungen.

Mitarbeitermotivation steigern

Weil Liebe durch den Magen geht - eine gute Verpflegung stärkt die Zufriedenheit.

Mitarbeitende langfristig binden

Ein modernes Benefit, das Wertschätzung für den Einzelnen zeigt.

Einfach, digital und zeitsparend

Digitale, KI-gesteuerte Belegprüfung oder komplett belegfrei.

Sie wollen auch andere Sachbezüge ausgeben?

Gerne beraten wir Sie unverbindlich zur Umsetzung der klassischen Sachbezugskarte in Ihrem Unternehmen.

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